|
AGB |
|
1. Umfang der Leistung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen,
das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als
Sprachdienstleister bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird.
1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das
Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Projektmanagement sowie die
Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen.
1.3 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem
Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister bereits bei der Beauftragung
mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
1.4.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
1.4.2 nur der Information,
1.4.3 der Veröffentlichung und Werbung,
1.4.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
1.4.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung
der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.
1.5 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck
verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den
vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Sprachdienstleisters.
1.6 Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, so nichts anderes vereinbart ist, in
einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss
er dies dem Sprachdienstleister bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen
Unterlagen dafür bekannt geben.
1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die
Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
1.9 Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte
Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher
Sprachdienstleister und Vertragspartner des Auftraggebers.
1.10 Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung
beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde und wenn keine
Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.
2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
2.1 Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des
Sprachdienstleisters, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden
sind.
2.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Zieltext,
Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).
2.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach
Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge
gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr
für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung
Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Sprachdienstleister den
Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche
Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und
diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge
zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.5 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann, so im Einzelfall nicht anders
vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt werden.
2.6 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet
werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
3. Lieferung
3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung
zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister maßgebend. Ist das Lieferdatum
ein wesentlicher Bestandteil des vom Sprachdienstleister angenommenen Auftrages und
hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der
Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem
Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden
Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen
Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so
verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem
Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden;
für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es dem Sprachdienstleister, zu beurteilen, ob auch
bei verspäteter Zur Verfügung Stellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der
vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.
3.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
3.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem
Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des
Übersetzungsauftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür zu
sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang
dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen
nicht vertragswidrig verwendet werden können.
4. Höhere Gewalt
4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber
unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister
als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem
Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen;
Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des
Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend
beeinträchtigen.
5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
5.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert
und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene
Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren.
Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so
hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.3 Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den
Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung
der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht
zum Vertragsrücktritt.
5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des
gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; diesfalls
verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für
Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt
gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn dem Sprachdienstleister
Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des
Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem
Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen
Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von
Übersetzungen.
5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien
(insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als
Übersetzungsmängel.
5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht
angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in
lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. In
solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und
Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von
Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
5.11 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird
der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der
technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des
Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie
Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien)
übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters
vorliegt.
6. Schadenersatz
6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht
gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages
(netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle,
in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für
Personenschäden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen
Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.
7.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software,
Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B.
Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen
unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters
erfolgen.
7.4 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht
anders vereinbart - Eigentum des Auftragsnehmers.
7.5 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht
anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
8. Urheberrecht
8.1 Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht
zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber
sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des
Auftrages erforderlich sind.
8.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den
Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem
angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprachdienstleister gegenüber allen
Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten,
Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder
Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch
dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu
anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Sprachdienstleister wird solche
Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher
Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung
hin nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der
Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim
Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos
zu halten.
9. Zahlung
9.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der
Übersetzung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein die gesamte Rechnungssumme per Vorkasse zu
verlangen.
Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht
abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur
Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
9.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte
Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.
9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Sprachdienstleister
vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Zahlung per Vorkasse) ist der Sprachdienstleister
berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so
lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies
gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1).
Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber
keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in
keiner Weise präjudiziert.
10. Verschwiegenheitspflicht
Der Sprachdienstleister ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm
Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein
oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige,
wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu
ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
12. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister
bedürfen der Schriftform.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen,
ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters. Zur Entscheidung aller aus diesem
Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des
Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-
Kaufrechts als vereinbart.
|
|
Türkische Dokumente:
Ausweis : 40 € *
Führerschein : 40 € *
Diplomurkunde: 45 € *
Diplomzeugnis : 45 € *
Abschlusszeugnis : 45 € *
Führungszeugnis : 45 € *
ÖSYM-Ergebnisbescheid : 45 € *
YGS-Ergebnisbescheid : 45 € *
Genehmigung zum Austritt : 40 € *
Entlassungsurkunde : 40 € *
Studienbescheinigung: 40 € *
Geburtsurkunde : 45 € *
Internationales Familienbuch : 50 € *
mehr »»»
--------------------------------------------
Almanya’da yüksek öğrenim
görmek isteyen adaylar,
gerekli bilgileri görmek
için tıklayınız.
mehr »»»
--------------------------------------------
Dolmetschen:
Angebot: 1 Stunde ab 85 € *
mehr »»»
--------------------------------------------
Korrekturlesen
Unternehmen ab 4,00 € pro Seite*
Studenten ab 2,80 € pro Seite*
mehr »»»
--------------------------------------------
Almanya’da yüksek öğrenim
görmek isteyen adaylar,
gerekli bilgileri görmek
için tıklayınız.
mehr »»»
--------------------------------------------
|